13.12.2020 Wangen im Allgäu. Die Landesregierung Baden-Württemberg gelten seit 12. Dezember 2020 neue Ausgangsbeschränkungen.
Tagsüber (zwischen 5 und 20 Uhr) darf das Haus verlassen werden,
- um zur Arbeit zu gehen
- für private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen)
- zum Einkaufen
- zum Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
- für Arztbesuche, auch Tierarztbesuche
- für Sport oder Bewegung an der frischen Luft (allein, mit eigenem Haushalt oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt)
- zum Besuch von religiösen Veranstaltungen
- zur Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
- um Sterbende zu begleiten
- um Tiere zu versorgen, zum Beispiel um Gassi zu gehen
- zum Besuch von Demonstrationen oder Gerichtsterminen
Nachts von 20 bis 5 Uhr gilt
Man darf das Haus nur verlassen
- um den Beruf auszuüben
- für Arztbesuche, auch Tierarztbesuche
- zum Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
- zur Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
- um Sterbende zu begleiten
- um Tiere zu versorgen, zum Besispiel um Gassi zu gehen
Private Versammlungen gelten nachts nicht als triftiger Grund – mit Ausnahme der Weihnachtstage vom 23. bis 27. Dezember.
Die Corona-Verordnung findet Ihr hier